Damit deine Ausbildung möglichst schnell abläuft und es keine Wartezeiten gibt, unterrichten wir mit 5 Fahrlehrern in den Klassen Mofa, AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE.
Für Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!
FAHRERLAUBNIS KLASSE A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Klasse A1, AM
a) 24 Jahre / 20 Jahre bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
b) 21 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis / Reisepass
Theorie – mindestens 16 Doppelstunden zu 90 Minuten (12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff )
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mind. zweijährigem Vorbesitz kein Unterricht vorgeschrieben
Praktisch – Übungsstunden nach Bedarf
vorgeschriebene Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung)
- Theoretisch
(Die Theorieprüfung entfällt bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2) - Praktisch
FAHRERLAUBNIS KLASSE A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung max 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse 0,2 kW/h
Klasse A1, AM
18 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis / Reisepass
Theorie – mindestens 16 Doppelstunden zu 90 Minuten (12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff )
Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mind. zweijährigem Vorbesitz kein Unterricht vorgeschrieben
Praktisch – Übungsstunden nach Bedarf
vorgeschriebene Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung)
- Theoretisch
Die Theorieprüfung entfällt bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 - Praktisch
FAHRERLAUBNIS KLASSE A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum max. 125 Kubikzentimeter, Motorleistung max 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse 0,1 kW/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren, Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung bis max. 15 kW
Klasse AM
16 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis / Reisepass
Theorie – mindestens 16 Doppelstunden zu 90 Minuten (12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff A1)
Praktisch – Übungsstunden nach Bedarf
vorgeschriebene Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung)
- Theoretisch
- Praktisch
FAHRERLAUBNIS KLASSE AM
- bbH 45 km/h
- Hubraum
– Verbrennungsmotor max. 50 cm³
– Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
15 Jahre
- biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Nachweis
- Sehtest (Optiker)
- Ausweiskopie
Theorieausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff (Zweirad)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung:
- Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 55 Minuten
FAHRERLAUBNIS Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
15 Jahre
- Biometrisches Passbild
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung
Prüfung:
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Nicht erforderlich
FAHRERLAUBNIS KLASSE B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
18 Jahre
17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahren
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis / Reisepass
Theorie – mindestens 14 Doppelstunden zu 90 Minuten (12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff B)
Praktisch – Übungsstunden nach Bedarf
vorgeschriebene Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung)
- Theoretisch
- Praktisch
FAHRERLAUBNIS KLASSE BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Fahrerlaubnis Klasse B
18 Jahre
17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahren
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis / Reisepass
Praktisch – Übungsstunden nach Bedarf
vorgeschriebene Sonderfahrten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Beleuchtung)
Praktisch
C1 – LEICHTERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
18 Jahre
- biometrisches Passbild
- ärztliches und augenärztliches Gutachten
- Erste Hilfe Nachweis
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - Sonderfahrten
- C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung ist abzulegen
– Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
– Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
– Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
C1E – LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
18 Jahre
- biometrisches Passbild
- ärztliches und augenärztliches Gutachten
- Erste Hilfe Nachweis
Keine Theorieausbildung
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
C – SCHWERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1
21 / 18 Jahre
- biometrisches Passbild
- ärztliches und augenärztliches Gutachten
- Erste Hilfe Nachweis
Theorie
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- 10 Doppelstunden2 Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1: 4 Doppelstunden2)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung ist abzulegen
– Fragebogen mit 37 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
CE – SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klasse: C1E, BE, T
21 / 18 Jahre
- biometrisches Passbild
- ärztliches und augenärztliches Gutachten
- Erste Hilfe Nachweis
Theorie
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Wissenswerte Informationen C1/C1E und C/CE:
Befristung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Führerschein-Umtausch:
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV
in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 noch haben:
- dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:
- dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird dabei auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C/CE mehr fahren.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und
diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:
- Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
- Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.